Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NWK Automotive – Niklas Kornweibel · Stand: 4. Oktober 2026 · AGB als PDF (zur Ablage)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen NWK Automotive, Inhaber Niklas Kornweibel, Im Köwig 4, 56567 Neuwied – nachfolgend „NWK Automotive“ – und seinen Auftraggebern über die angebotenen technischen Kfz-Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen bestimmt sind. Regelungen für Unternehmer schränken die Rechte von Verbrauchern nicht ein.
(3) Zum Leistungsangebot gehören insbesondere Remote-Inseratsprüfungen, Gebrauchtwagenchecks, Kaufbegleitungen, Sportwagenchecks, systematische Fehlerdiagnosen, Motorzustandsprüfungen, Schadenaufnahmen und Kfz-Gutachten bei Haftpflichtschäden sowie individuell vereinbarte Fahrzeugprüfungen für gewerbliche Auftraggeber.
(4) Für Schadenaufnahmen und Kfz-Gutachten bei Kfz-Haftpflichtschäden gelten ergänzend die im Einzelfall vereinbarten Auftragsbedingungen.
(5) Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(6) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen gewerblicher Auftraggeber werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website dient der Information und ist kein verbindliches Vertragsangebot.
(2) Anfragen über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail sind unverbindlich. Mit dem Absenden einer Anfrage kommt kein kostenpflichtiger Auftrag zustande.
(3) Nach Klärung von Leistungsumfang, Fahrzeug, Einsatzort und weiteren auftragsrelevanten Umständen erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot in Textform, das den Leistungsumfang, den Gesamtpreis beziehungsweise dessen Berechnungsgrundlage und diese AGB enthält.
(4) Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Bei einer abweichenden individuellen Vereinbarung richtet sich der Vertragsschluss nach dieser Vereinbarung.
(5) Leistungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(6) Verbraucher erhalten die vorvertraglichen Informationen nach Art. 246a EGBGB einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars rechtzeitig vor Abgabe ihrer Vertragserklärung. Nach Vertragsschluss erhalten sie eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB).
§ 3 Gegenstand und Umfang der Leistungen
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungspaket, dem individuellen Angebot und ausdrücklich getroffenen Zusatzvereinbarungen.
(2) NWK Automotive erbringt die Leistungen sorgfältig nach anerkannten fachlichen Grundsätzen, mit den vereinbarten Prüfmethoden und den zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden technischen Möglichkeiten.
(3) Die Leistungen können insbesondere Sichtprüfungen, elektronische Diagnosen, Messungen, die Prüfung von Fahrzeugunterlagen, Probefahrten sowie die Erstellung von Prüfberichten und technischen Einschätzungen umfassen.
(4) Demontagen, Untersuchungen auf einer Hebebühne oder weiterführende Messungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
(5) Kann eine vereinbarte Untersuchung wegen der Fahrzeugkonstruktion, fehlender Zugänglichkeit, fehlender Zustimmung oder anderer tatsächlicher Umstände nicht durchgeführt werden, wird dies dokumentiert und bei der Bewertung berücksichtigt.
(6) NWK Automotive informiert den Auftraggeber, wenn wesentliche Teile der vereinbarten Prüfung nicht durchführbar sind, und stimmt das weitere Vorgehen nach Möglichkeit mit ihm ab.
(7) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
§ 4 Technische Bewertungen und Grenzen der Prüfung
(1) Fahrzeugchecks, Diagnosen und Zustandsprüfungen beziehen sich auf den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Untersuchung und auf den vereinbarten Prüfumfang.
(2) Die Ergebnisse beruhen auf den tatsächlich durchgeführten Untersuchungen, den zugänglichen Fahrzeugbereichen und den verfügbaren Informationen und Unterlagen.
(3) Soweit Bewertungen über unmittelbar festgestellte Tatsachen hinausgehen, handelt es sich um fachlich begründete Einschätzungen.
(4) Verdeckte Schäden, nicht zugängliche Bauteile, zeitweise auftretende Fehler und künftige Defekte können durch eine begrenzte Fahrzeugprüfung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet daher nicht zwingend, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist.
(5) Eine Garantie für Mangelfreiheit, künftige Funktionsfähigkeit oder eine bestimmte Lebensdauer des Fahrzeugs wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
(6) Die Pflicht von NWK Automotive zur sorgfältigen, fachgerechten und vertragsgemäßen Durchführung der vereinbarten Untersuchungen bleibt unberührt.
§ 5 Remote-Inseratsprüfung
(1) Bei der Remote-Inseratsprüfung bewertet NWK Automotive ein vom Auftraggeber benanntes Fahrzeuginserat auf Grundlage der bereitgestellten oder öffentlich zugänglichen Informationen. Es handelt sich um eine individuell erbrachte Dienstleistung mit schriftlicher Übermittlung des Ergebnisses.
(2) Die Leistung umfasst insbesondere die Analyse der Fahrzeugbeschreibung und der verfügbaren Bilder, die Berücksichtigung modell- und motorspezifischer Schwachstellen, die Einschätzung erkennbarer Auffälligkeiten und möglicher technischer Kostenrisiken sowie Hinweise auf klärungsbedürftige Angaben.
(3) Der Auftraggeber erhält eine kurze schriftliche Zusammenfassung mit einer fachlichen Ersteinschätzung und gegebenenfalls konkreten Fragen an den Verkäufer.
(4) Der Preis von 69 € gilt für die Prüfung eines Fahrzeuginserats. Weitere Recherchen, weitere Fahrzeuge oder zusätzliche Untersuchungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Der Auftraggeber stellt den Inseratslink oder, falls das Inserat nicht öffentlich abrufbar ist, die zur Prüfung notwendigen Inseratsinformationen zur Verfügung.
(6) Die Angaben des Verkäufers können nicht unabhängig auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Erkennbare Widersprüche und Auffälligkeiten werden im Rahmen der Prüfung berücksichtigt.
(7) Die Remote-Inseratsprüfung umfasst keine Fahrzeugbesichtigung, elektronische Fahrzeugdiagnose, Probefahrt, Lackschichtdickenmessung oder sonstige Untersuchung am Fahrzeug. Sie ersetzt keine Fahrzeugprüfung vor Ort und keine verbindliche Fahrzeugwertermittlung.
(8) Für die vollständig online durchgeführte Inseratsprüfung fallen keine Anfahrtskosten an.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, soweit sie ihm vorliegen oder für ihn zugänglich sind.
(2) Bei Prüfungen vor Ort sorgt der Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am abgestimmten Einsatzort zugänglich ist und die für den Prüfumfang erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
(3) Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Fahrzeugs, holt er die erforderlichen Zustimmungen des Berechtigten ein.
(4) Eine Probefahrt erfolgt nur, wenn sie technisch und rechtlich zulässig ist, der Berechtigte zugestimmt hat und die erforderlichen zulassungs- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
(5) NWK Automotive kann von einer Untersuchung oder Probefahrt absehen, wenn sie unter den konkreten Umständen mit nicht vertretbaren Sicherheitsrisiken verbunden wäre.
(6) Ist eine Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nur eingeschränkt durchführbar, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen nach Möglichkeit ab. Etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den getroffenen Vereinbarungen.
§ 7 Preise, Anfahrt und Zusatzleistungen
(1) Es gelten die im Angebot beziehungsweise für das gebuchte Leistungspaket vereinbarten Preise.
(2) NWK Automotive wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Die angegebenen Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
(3) Bei den als solche ausgewiesenen mobilen Hauptleistungen ist die Anfahrt zu Einsatzorten bis 20 km einfacher tatsächlicher Fahrstrecke ab dem Betriebsstandort in Neuwied im Preis enthalten.
(4) Bei einer einfachen Entfernung von mehr als 20 km werden ausschließlich die zusätzlichen Kilometer der Hin- und Rückfahrt mit 0,80 € je Kilometer berechnet. Bei einer einfachen Entfernung von mehr als 50 km wird der Preis individuell vereinbart.
(5) Für einzeln gebuchte Zusatzleistungen fällt die im Angebot ausgewiesene mobile Einsatzpauschale an. Werden mehrere Leistungen im Rahmen desselben Einsatzes am selben Fahrzeug und Einsatzort erbracht, wird die Anfahrt nur einmal berechnet.
(6) Die Remote-Inseratsprüfung ist von der Anfahrtsregelung ausgenommen.
(7) Fahrzeugprüfungen für gewerbliche Auftraggeber einschließlich Reise- und Dokumentationsleistungen werden individuell kalkuliert.
(8) Für Schadenaufnahmen und Kfz-Gutachten bei Haftpflichtschäden gilt die vor der Beauftragung individuell getroffene Vergütungsvereinbarung. Eine Kostenfreiheit oder eine Kostenübernahme durch Dritte wird durch diese AGB nicht zugesagt.
(9) Kostenpflichtige Zusatzleistungen und Änderungen des Leistungsumfangs werden vor ihrer Durchführung vereinbart. Der Auftraggeber erhält vor der verbindlichen Beauftragung den Gesamtpreis oder eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage.
§ 8 Rechnung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen.
(2) Rechnungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt und können elektronisch übermittelt werden.
(3) Die Fälligkeit richtet sich nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen, im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Voraussetzungen einer gegebenenfalls erforderlichen Abnahme bleiben unberührt.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 9 Termine, Verschiebungen und Kündigung
(1) Termine werden individuell abgestimmt.
(2) Der Auftraggeber wird gebeten, notwendige Terminverschiebungen oder Absagen möglichst frühzeitig mitzuteilen.
(3) Kann ein Termin aus Gründen, die NWK Automotive nicht zu vertreten hat, nicht wie vorgesehen stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
(4) Bei einer Absage oder Kündigung nach Vertragsschluss richten sich etwaige Vergütungs- und Ersatzansprüche nach den für den konkreten Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Stornogebühr oder Vertragsstrafe wird durch diese AGB nicht vereinbart.
(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 10 Prüfberichte und Dokumentation
(1) Art und Umfang der Dokumentation ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungspaket. Sie kann insbesondere eine schriftliche Ergebnisübersicht, einen digitalen Prüfbericht, Messergebnisse, Fehlercodes und eine Fotodokumentation umfassen.
(2) Die Übergabe erfolgt in der vereinbarten Form, in der Regel per E-Mail als PDF-Datei.
(3) Der Auftraggeber darf die ihm überlassenen Berichte für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden und im dafür erforderlichen Umfang an beteiligte Dritte weitergeben, etwa an Fahrzeugverkäufer, Werkstätten, Berater oder – bei gewerblichen Aufträgen – an die vorgesehenen Geschäftspartner.
(4) Eine darüber hinausgehende öffentliche oder gewerbliche Verwertung der Berichte bedarf, soweit Rechte von NWK Automotive betroffen sind, einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Gesetzliche Ansprüche wegen einer fehlerhaften oder nicht vertragsgemäßen Leistung bleiben unberührt.
§ 11 Kaufbegleitung
(1) Bei einer Kaufbegleitung unterstützt NWK Automotive den Auftraggeber durch die vereinbarte technische Prüfung, die Dokumentation erkennbarer Auffälligkeiten und eine fachliche Einschätzung des Fahrzeugs, einschließlich technischer Fragen während der Besichtigung oder des Kaufgesprächs.
(2) Die Entscheidung über den Erwerb und der Abschluss des Kaufvertrags liegen beim Auftraggeber. NWK Automotive wird nicht Partei des Kaufvertrags und übernimmt keine Pflichten des Verkäufers.
(3) Sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, umfasst die Kaufbegleitung keine Rechtsberatung, keine verbindliche Marktwertermittlung und keine Gewähr für die Wirtschaftlichkeit des Kaufs.
(4) Die Verantwortung von NWK Automotive für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Prüf- und Beratungsleistungen bleibt unberührt.
§ 12 Schadenaufnahme und Kfz-Gutachten bei Kfz-Haftpflichtschäden
(1) Diese Leistungen werden ausschließlich bei Kfz-Haftpflichtschäden erbracht.
(2) Vertragspartner und Ansprechpartner des Auftraggebers ist NWK Automotive. Niklas Kornweibel übernimmt persönlich die Schadenaufnahme am Fahrzeug, die erforderliche technische Dokumentation und eine technische Einschätzung.
(3) Ist die Erstellung eines Schadengutachtens im konkreten Auftrag ausdrücklich vereinbart, ist sie Bestandteil der von NWK Automotive geschuldeten Leistung. Mit der fachlichen Ausarbeitung des Gutachtens beauftragt NWK Automotive ein externes Fachunternehmen. Der für die Erstellung des Gutachtens Verantwortliche wird im Gutachten ausgewiesen.
(4) NWK Automotive bleibt gegenüber dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften für die übernommenen vertraglichen Leistungen verantwortlich; dies gilt auch, soweit NWK Automotive sich zur Erfüllung des externen Fachunternehmens bedient (§ 278 BGB).
(5) Aussagen über Haftungsquoten, die Ersatzpflicht von Versicherungen oder die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen sind nicht Vertragsgegenstand. Eine Kostenübernahme durch Versicherungen oder sonstige Dritte wird nicht zugesagt.
(6) Rechtsberatung und die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 13 Gewerbliche Auftraggeber
(1) Mit gewerblichen Auftraggebern werden Prüfumfang, Dokumentation, Sprache, Einsatzort, Termin und Vergütung individuell vereinbart.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, beziehen sich die Untersuchungen auf das konkret bezeichnete Fahrzeug und den vereinbarten Prüfumfang.
(3) Individuelle Prüfprotokolle, zusätzliche Untersuchungen und besondere Dokumentationsanforderungen sowie Konditionen für wiederkehrende Aufträge oder mehrere Fahrzeuge können gesondert vereinbart werden.
(4) Die wirtschaftliche Verwertung der Berichte ist innerhalb des vereinbarten Auftrags im vertraglich vorgesehenen Umfang gestattet.
(5) Die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Aufträge richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und wird im jeweiligen Angebot berücksichtigt.
§ 14 Haftung
(1) NWK Automotive haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; dazu gehört insbesondere die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Prüfung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von NWK Automotive.
(5) Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen werden durch die Bestimmungen zum vereinbarten Prüfumfang nicht ausgeschlossen.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
(2) Über Voraussetzungen, Fristen und Folgen informiert NWK Automotive gesondert mit der Widerrufsbelehrung und stellt das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.
(3) Wünscht ein Verbraucher den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, werden die gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt und die erforderlichen Informationen erteilt. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts richtet sich nach § 356 BGB, ein etwaiger Wertersatz nach § 357a BGB.
(4) Das Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
(5) Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.
§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) NWK Automotive verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Vom Auftraggeber übermittelte Informationen und nicht öffentliche Unterlagen werden nur für die Durchführung des Auftrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet oder weitergegeben. Ist ein Schadengutachten vereinbart, werden die dafür erforderlichen Fahrzeug-, Unfall- und Kontaktdaten sowie Fotos an das mit der Ausarbeitung beauftragte externe Fachunternehmen übermittelt.
(3) Fahrzeugfotos und Prüfberichte werden nicht allein aufgrund dieser AGB zu Werbezwecken verwendet.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
NWK Automotive ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit und die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 18 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular: Widerrufsbelehrung